Objekte, Plätze, Rückzugsraum

Ein Treff braucht Raum und Platz

Räume gibt es viele - hier gibt es eine kleine Übersicht vom Kinder- und Jugendring Sachsen über (fast) alle Möglichkeiten:

Ein Treffpunkt braucht Raum und Platz. Doch welche Räume gibt es überhaupt und woher nehmen, wenn nicht stehlen? Egal ob öffentliche oder private Räume, irgend jemand haftet immer. Und neben Miete gibt es auch noch Strom, Wasser und Wärme, ganz zu schweigen von Renovierungsarbeiten und Brandschutz.

Damit euch hier nicht die buchstäbliche Decke auf den Kopf fällt, soll die folgende Seite nützliche Infos, Hinweise und Anregungen geben, wie ihr zu eurem Raum kommt, was alles dazu gehört und warum es sich trotz der Fülle lohnt, die Idee von der eigenständigen “Bude” umzusetzen. Neben der umfänglichen Suche nach geeigneten Plätzen bzw. Räumen und neben Talenten, die eine solche Aktion hervorbringt, bleibt eines das Allerwichtigste - miteinander in Kontakt zu treten und sich auszutauschen.

Einen eigenen Treff starten!

Ihr wollt euren eigenen Treff starten und habt euch das eigentlich lockerer vorgestellt. Bevor ihr so richtig starten könnt, muss noch ganz schön viel geregelt werden. Das wird meist leichter, wenn ihr in eurer Gemeinde schon einige Erwachsene auf eurer Seite habt. Prüft daher, ob ihr Verbündete im Ort habt wie z.B. Gemeinderäte, Bürgermeister*in, Lehrer*innen oder einige Eltern. Beauftragt diese, immer mal positiv über euch zu berichten und fragt sie bei Bedarf um Rat.

Von offizieller Seite her kann euch der/die Jugendbeauftrage/r oder auch das Jugendbüro eurer Gemeinde unterstützen. Wen ihr dafür ansprechen müsst, findet ihr ganz einfach auf der Website eurer Gemeinde heraus.

Wenn ihr den wichtigen Entscheidungsträger_innen euer Vorhaben, einen Jugendtreff zu gründen, vorstellen wollt, dann erleichtert eine gute Vorbereitung vieles. Am besten versucht ihr, vorab einen festen Termin zu vereinbaren. Dafür haben wir hier noch einmal einige Stichpunkte gesammelt, die euch die Vorbereitung erleichtern:

  • Sammelt Gründe, die für einen Treff sprechen (ein fester Ort für euch, auch bei schlechtem Wetter ein Treffpunkt, feste Verantwortlichkeiten, …)
  • beschreibt grob, was genau ihr euch vorstellt (Ort, Größe, Einrichtung)
  • benennt bestenfalls schon jugendliche Ansprechpartner_innen
  • klärt auf, wie ihr euch um den Jugendtreff kümmern wollt
  • geht zu mehreren ins Gespräch mit den Erwachsenen
  • bleibt höflich und freundlich, aber lasst euch nicht abwimmeln, denn eurer Wunsch ist berechtigt

Zuletzt: Wenn ihr eure Idee in der Gemeinde vorstellen wollt, dann überlegt euch auch, wie ihr euch am Gemeindeleben beteiligen könntet. Beispielsweise mit der Teilnahme an lokalen Festen (Essensverkauf oder Spielangebote für Kinder), einem Tag der offenen Tür usw. - je nachdem, was euch liegt. Das kommt gut an, schafft euch neue Kontakte in der Gemeinde und ihr könnt zeigen, wer ihr seid.

Hausordnungen in Jugendtreffs

Was sollte drinstehen? Über was sollte man unbedingt reden?

1. Folgende Faktoren beeinflussen die Regeln in Hausordnungen und wie locker oder streng eine Hausordnung ausgearbeitet sein muss (deswegen gibt es keine allgemein gültige Musterhausordnung):

  • Alter der Besucher*innen
  • Größe der Einrichtung
  • Lage des Treffs
  • Lärm- oder andere Störungen der Nachbarn
  • Jugendschutzgesetz
  • Arbeitsstil/ Verantwortungsbereitschaft der Initiator*innen
  • Verhalten der Besucher*innen

2. Folgende Regeln sollten in der Hausordnung aufgeführt werden:

  • Zweck und Ziel der Einrichtung (Eher relevant bei gemeindlichen Jugendtreffs)
  • Öffnungszeiten
  • Ausübung des Hausrechts, Benennung der Verantwortlichen
  • Regelungen zum Ausschank, zum Gebrauch und Mitbringen von (alkoholischen) Getränken, zum Rauchen und sonstigen Drogen, Verbote
  • Verweise auf das Jugendschutzgesetz
  • Verfahren, bzw. Verantwortlichkeiten bei Sachbeschädigungen, Hinweise zur Haftung der Jugendlichen
  • Sanktionen (Hausverbot...)
  • Hinweise auf Rücksichtnahmen gegenüber and. Besucher*innen, Nachbar*innen, etc.
  • Thema Ordnung und Sauberkeit (drinnen und draußen, evt. Gedanken über Putzdienste machen)

3. Vertrag für den Raum

In der Regel ist das Treffobjekt auf Leihbasis, Miete oder Pacht für den Zweck der Jugendfreizeitaktivität ausgelegt und das bedeutet, dass ein jeweiliger Vertrag zur Nutzung zwischen „Vermieter*in“ und „Nutzer*in“ entsteht.

Wichtig ist es, diesen auch schriftlich zu fixieren und gemeinsam zu diskutieren. Im Vertrag sind dann auch §§ mit Bezug zur Hausordnung aufgeführt. Hier kommt es immer gut, im Vorfeld gegenseitige Wünsche und Bedingungen dem Gegenüber mitzuteilen und den Kompromiss dann einfließen zu lassen. Ihr habt als Nutzer*innen auf jeden Fall das Recht, in vielen Punkten mitzureden!

Inventarliste

Damit ihr nicht nur bei eurem Geld, sondern auch bei Snacks, Getränken oder euren Möbeln und Geschirr den Überblick behaltet, könnt ihr auch Inventarlisten führen. Ein Beispiel hierfür findet ihr verlinkt. Damit könnt ihr in regelmäßigen Abständen alles schnell und übersichtlich erfassen, sehen was ihr besitzt und fehlende sowie zu ersetzende Dinge checken.

Welche Kosten können im Jugendraum anfallen?

Mietkosten

Meistens werden die Räume kostenlos von der jeweiligen Kommune zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Aber es kann auch sein, dass ihr Miete zahlen müsst, vor allem wenn ihr euch private Räume sucht.

Nebenkosten

Dazu zählen Kosten wie: Strom, Wasser, Abfallentsorgung, Hausmeisterleistungen und anderes, wie bei euch zu Hause auch.

Wer diese Kosten finanziert ist sehr unterschiedlich. Es gibt Kommunen, welche auch die Nebenkosten ganz zahlen, dann gibt es Kommunen, die einen Prozentsatz der Nebenkosten von den Jugendlichen zahlen lassen und den Rest selbst übernehmen und es gibt Kommunen, die geben die Bezahlung der Nebenkosten komplett an die Jugendlichen ab.

In jeder Kommune gibt es Richtlinien, die von den Gemeinde- bzw. Stadträten beschlossen wurden. Darin ist festgeschrieben, welche Einrichtungen, was, wie viel und bis wann bezahlen müssen. Am besten ist es, wenn ihr eure Kosten mit den jeweiligen Ansprechpartner*innen oder Bürgermeister*innen selbst aushandelt.

Für alle diese Nebenkosten gibt es Rechnungen, die von den Kommunen im laufenden Jahr bezahlt werden. Zu Anfang des nächsten Jahres solltet ihr eine Abrechnung zum vergangenen Jahr erhalten. Dort sollten alle Finanzen, die in euren Räumen angefallen sind aufgelistet sein. Ebenso sollte darauf stehen, welche Nebenkostengelder ihr in diesem Jahr bereits eingezahlt habt (eure Vorfinanzierung, meist in Ratenzahlung) und was davon noch nachzuzahlen ist bzw. ihr zu viel gezahlt habt. Je nachdem wird daraus dann die Neuberechnung für das kommende Jahr auf diesem Schreiben zu finden sein, also in welcher Höhe eure Raten zukünftig zu zahlen sind.

Wenn ihr selbst Nebenkosten zahlen müsst, wisst ihr auch, wie wichtig es ist darauf zu achten, dass diese nicht zu hoch ausfallen. Außerdem unterstützt ihr auch die Natur und Umwelt, wenn ihr darauf achtet, dass nicht immer die Heizung auf vollen Touren läuft und beim Wasserverbrauch gespart wird. Außerdem bleibt dann auch mehr Geld für eure Ideenumsetzung und Projekte zur Verfügung.

sonstige Kosten

Unter diese Kosten fallen alle Gelder, die ihr benötigt, um für ein gutes Gruppen- und Raumklima zu sorgen. Dazu zählen Anschaffungen, wie der Fernseher, Spiele oder Sitzmöglichkeiten, aber auch Gelder für Renovierungsarbeiten im Club. Außerdem braucht ihr vielleicht noch Gelder, um eure Projekte umzusetzen, wie z. B. Sportturniere, Partys oder gemeinsame Ausflüge. Für diese Gelder müsst ihr größtenteils selbst aufkommen. Aber es gibt auch Fördermittel, welche ihr beantragen könnt. Dazu erfahrt ihr mehr unter: Finanzen - Das liebe Geld

Kleiner Tipp noch: Es macht Sinn, für eure Ausstattung/Möbel Inserate zu setzen (auch Internet, Ebay etc.) oder Flyer im Ort zu verteilen, da Nachbarn, Bekannte etc. ihre ausgesonderten Sachen gern verschenken.

GEZ: Die Unsicherheiten um den Rundfunkbeitrag sind schnell behoben

Im Gegensatz zu Privatpersonen sind Jugendtreffs, sollten Sie z.B. TV-Programme und Radiosender der „Öffentlich-Rechtlichen“ nutzen, von dieser befreit. Denn sie zählen als gemeinwohlorientierte Einrichtungen. Eine Befreiung passiert nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Service und Formulare dazu findet ihr unter www.rundfunkbeitrag.de

Solltet ihr schon bezahlt haben, kann man mit diesem Befreiungsantrag bis zu einem gewissen Zeitraum auch eine Rückerstattung veranlassen.