Verein oder kein Verein?

Diese Frage kommt in aller Regel erst auf, wenn es seitens des Objekt-Vermieters zur Bedingung gemacht wird oder wenn die Größe, Altersstruktur oder der Zweck des Gruppenzusammenschlusses den Aufwand einer Vereinsgründung rechtfertigen.

Dabei bietet ein Verein insbesondere folgende Vorteile:
  • es haften keine Privatpersonen, sondern der Verein als sogenannte juristische Person (Ausnahme: Vorstand bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit)
  • Nutzer*innen sind über eine Vereinshaftpflicht versicherbar
  • steuerliche Vorteile (insbesondere, wenn der Verein die Gemeinnützigkeit besitzt und per Freistellungsbescheid des lokalen Finanzamtes nachweisen kann)
  • es besteht die Berechtigung Spenden zu quittieren (was besonders attraktiv für lokale Firmen ist, welche Spenden steuerlich absetzen können)
  • Vereine können ein eigenes Konto einrichten und umgehen damit jegliche Risiken bei einer privaten Kontoführung (das gewährleistet auch einen vielen besseren Finanzüberblick)
  • ein Verein hat in Deutschland einen sehr anerkannten Status und das öffnet viel Türen
Bei einigen Themenbereichen ist es Bedingung, dass keine Privatpersonen Vertragspartner*innen sind, z.B.:
  • bei vielen Fördermittelgeber*innen und Sponsoren (z.B. Stiftungen oder öffentliche Förderprogramme)
  • bei vielen Vermieter*innen, insbesondere wenn es sich um öffentliche Objekte handelt
Aber nicht jede Gruppierung kann ein Verein werden. Das sind die Bedingungen:
  • eine Satzung muss beschlossen werden
  • vertretungsberechtigte Personen im Vorstand müssen mind. 18 Jahre alt sein
  • es bedarf mind. 7 Gründungsmitglieder
  • Eintragung im Vereinsregister (so genannter BGB-Vorstand) und beim Finanzamt (regelmäßige Steuererklärung!) werden notwendig und sind von Notaren (Kosten!) zu beglaubigen
  • wenn eine Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt belegt wurde, braucht es regelmäßig einen neuen Nachweis (mit welchem Zweck ein Verein gemeinnützig sein kann, ist fest vorgeschrieben; Jugendförderung gehört hier aber generell dazu)
Ein Stück weit muss man die Vorteile und Aufwand miteinander abwägen, um zu entscheiden, ob eine Vereinsgründung der richtige bzw. notwendige Weg ist. Sinn darüber nachzudenken macht es in jedem Fall, wenn:
  • ein festes Objekt als Treffpunkt längerfristig genutzt werden soll oder genutzt wird, welches dann evt. auch noch zusätzlich mit gemeinsamen Mitteln ausgebaut werden soll
  • die Gruppe perspektivisch auch zusammenbleibt und an den gemeinsamen Satzungszielen festhalten will und kann ODER Nachfolge-Gruppen in Aussicht sind, die in Zukunft den Verein führen
  • sich ein fester Personenkreis findet, der die sogenannten Vereinsgeschäfte führt (z.B. Organisation und Finanzen)
  • man sich im Dorf oder der Stadt kulturell etablieren möchte (da zählt der Vereinsstatus viel mehr als ein loser Gruppenzusammenschluss)

Was kostet die Gründung eines Vereins?

Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus

  • der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26 €* zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)
  • der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €*, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)
  • die Bekanntmachung der Eintragung (10 bis 30 €*)

Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €*. Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf. In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen). Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.

(* ... die Beträge können aktuell variieren und sind nur Richtwerte)